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Dann droht 5000 Euro Strafe beim Grillen

Bildquelle: Envato Elements

Inhaltsverzeichnis

Strafenkatalog

Strafen bis zu 5000 Euro drohen wenn Sie folgendes nicht beachten

Was zu beachten ist:

In Deutschland gibt es keine allgemeine Regelung, die das Grillen verbietet. Die Regelungen variieren je nach Stadt und Bundesland. In der Regel ist das Grillen auf öffentlichen Plätzen erlaubt, solange keine Brandgefahr besteht und keine Grünflächen oder Naturgebiete beschädigt werden. Es gibt jedoch spezielle Verordnungen oder Satzungen in manchen Städten und Gemeinden, die das Grillen an bestimmten Orten verbieten oder mit Bußgeldern belegen können.

Die Bußgelder für illegales Grillen werden in der Regel von den Städten und Gemeinden selbst festgelegt. Die entsprechenden Regelungen sind in Verordnungen oder Satzungen zu finden (z. B. Grünanlagensatzung, Gefahrenabwehrverordnung o. ä.). Hier wird in der Regel auch ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bei Verstößen angegeben. Allerdings wird in der Regel zunächst ein deutlich niedrigeres Verwarngeld verhängt, bevor das hohe Bußgeld gefordert wird.

Stadt/BundeslandVerwarngeld für Wild-Grillen (mindestens)
Berlin/ Berlin20 Euro
Bonn/ NRW50 Euro
Bremen/ Bremen5 Euro
Dresden/ Sachsen20 Euro
Dortmund/ NRW20 Euro
Düsseldorf/ NRWin der Regel kein Verwarngeld
Essen/ NRWin der Regel kein Verwarngeld
Frankfurt am Main/ Hessen120 Euro
Hamburg/ Hamburg35 Euro
Hannover/ Niedersachsenin der Regel kein Verwarngeld
Köln/ NRW25 Euro
Leipzig/ Sachsen5 Euro
Mainz/ Rheinland-Pfalz35 Euro
München/ Bayern35 Euro
Münster/ NRW5 Euro
Nürnberg/ Bayern35 Euro
Stuttgart/ Baden-Württemberg50 Euro
Worms/ Rheinland-Pfalz30 Euro

Je nach Schwere des Verstoßes kann ein höheres Bußgeld drohen. Insbesondere in Naturschutzgebieten und Wäldern drohen höhere Bußgelder.

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